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Die Unterstützungserklärungen zur Wahl

Im Formblatt kann ein Wahlberechtigter Igler maximal 10 Wahlwerber unterstützen. Die 16 Wahlvorschläge haben wir auf zwei Formulare zu je 8 KandidatInnen aufgeteilt.

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Unterstützungserklärung A[/twocol_one] [twocol_one_last]

Unterstützungserklärung B[/twocol_one_last]

Jede Wahlwerberin und jeder Wahlwerber kümmert sich darum, dass sie/er für die Wahlvorschläge der jeweils anderen Liste 3 Unterstützungserklärungen einholt. Zusätzlich unterschreibt jede/r Wahlwerber/in auch selbst die Unterstützungserklärungen, wo er/sie selbst nicht aufscheint, denn selbst darf man sich ja nicht unterstützen.

Wo müssen die UnterstützerInnen diese Erklärung unterschreiben?

Als besonderen Service können die Unterstützungserklärungen im Bürgerbüro Igls/Vill vor dem Notar unterschrieben werden. Am Freitag, 23 März von 14:00 bis 17:00 Uhr wird der Notar Fritz die Unterzeichnung beglaubigen und die Unterstüzungserklärung an die Wahlbehörde zur Überprüfung der Wahlberechtigung übergeben. Man muss sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen, also unbedingt Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mitnehmen!

Eine weitere Möglichkeit ist die Unterschrift vor der zuständigen Behörde der Stadt, der Magistratsabteilung II – Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten. Der gesamte Vorgang dauert nur ein paar Minuten. Man muss sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen, also unbedingt Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mitnehmen!

Die Abteilung befindet sich im neuen Rathaus, direkt über dem Bürgerbüro im ersten Stock (Rathausgalerie, Aufgang gegenüber dem Cafe Magistrat), und zwar in den Zimmern 1.203 und 1.207. Die Öffnungszeiten sind MO – DO von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und FR von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die unterschriebene Unterstützungserklärung wird nach der amtlichen Bestätigung wieder ausgefolgt und muss mitgenommen werden. Diese kann gleich bei Markus Hauser MA, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat Zimmer 2308, im Postfach der Stadtteilvertretung im Bürgerbüro oder bei einem Kandidaten der Wahl abgegeben werden. Spätester Termin dafür ist der 29.3.2018.

Es bleibt allen Wahlberechtigten unbenommen, weitere Wahlvorschläge zu erstatten und sich die erforderlichen Unterstützungserklärungen selbst zu organisieren.